AGB

Hier findest du unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

AGB's - Fitness & more Nideggen

1. Leistungsumfang

Das Studio gewährt dem Mitglied während der Öffnungszeiten, die durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen.
Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung der Trainingseinrichtungen bei Fitness & more sowie der Erholungs- und Clubräume. Die Mitgliedschaft wird je nach Ziel und Wunsch individuell vereinbart. Zusatzmodule (z. B. Erfrischungsgetränke, etc.) können je nach Wunsch individuell hinzugebucht werden.
Nach Ablauf der ersten sechs Monate wird halbjährlich eine Trainings- und Service-Pauschale erhoben. Personaltrainer-Leistungen können separat hinzugebucht werden.
Bestandteil der Mitgliedschaftsvereinbarung ist die Hausordnung.

 

2. Freiwillige und unentgeltliche Zusatzleistungen

Durch die freiwillige und unentgeltliche Bereitstellung von Zusatzleistungen durch Fitness & more wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Fitness & more wird entsprechende unentgeltliche Zusatzleistungen vor der Bereitstellung als solche kenntlich machen, wobei die aus der Mitgliedschaft folgenden Rechte zur Clubnutzung nach Ziffer 1 unberührt bleiben. Aus der Bereitstellung der unentgeltlichen Zusatzleistungen erwächst kein Anspruch auf die Nutzung der Zusatzleistung. Fitness & more behält sich vor, deren Bereitstellung jeder Zeit ganz oder teilweise innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung einzustellen. Das auf Grund der Zusatzleistung Geleistete kann deshalb nicht zurückgefordert werden, da eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.

 

3. Dauer der Mitgliedschaft

Die Grundlaufzeit ergibt sich aus dem Mitgliedsvertrag.
Wird die Mitgliedschaft nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten Grundlaufzeit gekündigt, verlängert sie sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit beiderseitig mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Alle Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Die Kündigung kann z.B. schriftlich oder per E-Mail an info@fitnessandmore-nideggen.de erfolgen.

 

4. Ruhezeiten

Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus dem Vertrag können im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung (z.B. Krankheit, Schwangerschaft, etc.) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Im Falle einer solchen, wirksam vereinbarten Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit nach hinten. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.

 

5. Mitgliedsbeiträge

Sämtliche Beträge verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.
Sollten sich die steuerlichen Voraussetzungen ändern (MwSt. oder ähnliches), so verändern sich die Beiträge um den gleichen Prozentsatz.
Die Beträge sind jeweils im Voraus zu entrichten. Gerät das Mitglied im Rahmen der vertraglich vereinbarten Grundlaufzeit schuldhaft mit mehr als 12 Wochenbeiträgen in Verzug, so werden sämtliche vertraglich vereinbarten Entgelte bis zum nächst möglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.
Bei nicht seitens Fitness & more zu vertretenen Rücklastschriften berechnen wir die uns hierdurch jeweils konkret entstehenden Bankgebühren. Im Falle einer Nichteinhaltung der vereinbarten Beitragszahlungen wird Fitness & more dies an das kooperierende Inkassounternehmen bzw. an die Rechtanwaltskanzlei zur Eintreibung übergeben.

 

6. Einmalzahlung / Startpaket

Die Gebühr für das Startpaket wird bei Abschluss der Mitgliedschaft fällig und wird mit der ersten Beitragszahlung per Lastschrift eingezogen.

 

7. Zutrittsmedium

Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium (Mitgliedsarmband/ Transponder), welches ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Durch Erwerb und Aushändigung des Transponders (15 €) wird der Nachweis der Zugangsberechtigung für den Club bestätigt. Ein Check In im Club ist nur mit diesem Transponder möglich. Bei „Vergessen“ wird ein Gast-Transponder ausgestellt, welcher bei Verlassen des Clubs wieder abzugeben ist. Bei Nichtrückgabe dieses Gast-Transponders wird dieser in Höhe von 15 € berechnet. Der Transponder kann auch zur Benutzung der Getränkeanlage (wenn Erfrischungsgetränke in der Mitgliedschaft vereinbart wurden) sowie der Bedienung der Umkleidespinde genutzt werden. Die Nutzung des Transponders und damit das Training in unserem Club sind nur dem Vertragsinhaber oder dem vertraglichen Nutzer höchstpersönlich gestattet. Das Mitglied ist verpflichtet den Transponder vor der Nutzung durch Unberechtigte zu schützen, insbesondere jeden Verlust umgehend Fitness & more zu melden. Im Falle eines vom Nutzer verschuldeten Verlustes oder verschuldeten Defektes des Transponders muss ein neuer Transponder käuflich erworben werden. Wir führen Eingangskontrollen durch, um sicherzustellen, dass der Transponder nur von berechtigten Personen genutzt wird (Identitätskontrolle).

 

8. Haftung

Fitness & more übernimmt keine Haftung für persönliche Schäden (mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände, Geld, etc.) und für Schäden des vom Mitglied benannten Nutzers oder der von einem mitgebrachten Besucher, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.
Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, es sei denn, den Betreibern von Fitness & more oder ihren Mitarbeitern fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Bei Schäden und Unfällen haftet Fitness & more im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

 

9. DSGVO / Sicherheit / Versicherungsschutz

Es gilt die DSGVO (www.fitnessandmore-nideggen.de).
Mit dem Mitglieder-Check In beginnt der Versicherungsschutz aller Mitglieder und Testpersonen.

 

10. Vertragsänderungen

Wir sind berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Wir werden in diesen Fällen eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden. Solchen Änderungen und Ergänzungen können binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (§ 126b BGB) z.B. schriftlich oder per E-Mail (info@fitnessandmore-nideggen.de) widersprochen werden.

 

11. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen im Mitgliedsvertrag ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird dann durch diejenige gesetzliche Regelung ersetzt, die dem gewollten Ergebnis am nächsten kommt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.